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Führerschein mit 17
Das Projekt „Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - ist in
Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze hinaus Furore.
Das Interesse an dem Modellprojekt war so groß, dass es inzwischen in fast ganz
Deutschland Schule macht.
Es ermöglicht Fahranfängern, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B
zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach
der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die frisch
gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen
EU-Führerschein eintauschen. Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber
nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre
besitzen.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister besitzen.
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
- Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im
Ausland darf nicht damit gefahren werden.
Eine Antragstellung kostet 52,10€ zzgl. 8,40 € je Begleiter, dessen
Führerschein im Lahn-Dill-Kreis ausgestellt wurde. Für Begleiter deren
Führerschein nicht im Lahn-Dill-Kreis ausgestellt ist, werden pro Eintragung
13,25 € berechnet.
Des Weiteren gelten die normalen Antragsregeln, die unter der Rubrik
Wissenswertes stehen.
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