Fahrschule Schmidt & Busch  ...mit uns macht Fahren Spaß!

Fahrschule Oliver  Busch

Home Inhalt Impressum Kontakt

Fahren mit 17
Das Team Fahrzeuge Fahren mit 17 Klassen Fahrschulen Wissenswertes Service Anmeldung

 

Führerschein mit 17

Das Projekt „Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - ist in Niedersachsen geboren. Es machte schnell über die Landesgrenze hinaus Furore. Das Interesse an dem Modellprojekt war so groß, dass es inzwischen in fast ganz Deutschland Schule macht.

Es ermöglicht Fahranfängern, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen. Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen.
  • Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
  • Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
  • Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.

Eine Antragstellung kostet 52,10€ zzgl. 8,40 € je Begleiter, dessen Führerschein im Lahn-Dill-Kreis ausgestellt wurde. Für Begleiter deren Führerschein nicht im Lahn-Dill-Kreis ausgestellt ist, werden pro Eintragung 13,25 € berechnet.

Des Weiteren gelten die normalen Antragsregeln, die unter der Rubrik Wissenswertes stehen.
 

Home ]

Copyright © 2004 Fahrschule Schmidt & Busch
Stand: 18. Juni 2009